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Bauplatz-Vergaberichtlinien und Bieterverfahren für das Baugebiet "Altdorfer Ösch"
Im Baugebiet "Altdorfer Ösch" können acht Bauplätze für den Bau von Doppelhäusern und weitere fünf Bauplätze für den Bau von Einzelhäusern im Bereich des allgemeinen Wohngebietes (WA) nach den Vergabekriterien vergeben werden. Der Bauplatzpreis liegt für diese Baugrundstücke bei 420,00 € / m² (voll erschlossen zzgl. einer Pauschale in Höhe von 7.000,00 € für den Schmutzwasserkontrollschacht/Regenwasserzisterne). Der Gemeinde Baienfurt ist zur gegebener Zeit eine Finanzierungsbestätigung für das Baugrundstück und das Vorhaben vorzulegen.
Nachstehend können Sie die aktuellen Bauplatz-Vergaberichtlinien für dieses Baugebiet herunterladen.
Die Bewerbungen für das Baugebiet werden über die Online-Plattform baupilot.com abgewickelt.
Über diese Plattform können Sie sich ab dem 05.10.2020 unter folgendem Link für das Baugebiet Altdorfer Ösch (nicht auf einzelne Baugrundstücke) bewerben.
http://www.baupilot.com/baienfurt
Erst später, anhand der erreichten Punktzahl, wird die Priorisierung für das gewünschte Baugrundstück vorgenommen.
Der Bewerbungsschluss ist der 20.11.2020.
Die Vergabe der Baugrundstücke wird in einer öffentlichen Sitzung voraussichtlich am 15.12.2020 erfolgen.
Des Weiteren können zwei Bauplätze für den Bau von Einzelhäusern, für die als Nutzungsart Dorfgebiet (MD nach § 5 Baunutzungsverordnung) festgesetzt ist, nach dem sogenannten Höchstgebotsverfahren vergeben werden. Dieses Verfahren hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 13.10.2020 beraten und beschlossen. Der Mindest- bzw.Startpreis für das Höchstgebotsverfahren liegt bei 430,00 € / m² (voll erschlossen zzgl. einer Pauschale in Höhe von 7.000,00 € für den Schmutzwasserkontrollschacht/Regenwasserzisterne).
Auf diesen Grundstücken müssen lt. Bebauungsplan neben einer Wohnnutzung auch eine z.B. gewerbliche Nutzung realisiert werden.
Die Bewerbung für das Höchstgebotsverfahren wird ab dem 21.12.2020 über die Online-Plattform www.baupilot.com/baienfurt abgewickelt.
Jeder Bewerber kann nur ein Gebot abgeben und kann maximal ein Grundstück erwerben.
Der Bewerbungsschluss ist der 01.02.2021.
Die Kriterien für dieses Verfahren stehen zum Download zur Verfügung.
Hinweis
Für die Müllentsorgung in Baienfurt ist das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Weitere informationen erhalten Sie hier.