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Infos zur Räum- und Streupflicht
Der Winter hat Baienfurt im Griff - und regelmäßig treten Unsicherheiten auf, in welchem Umfang Gehwege zu räumen sind. Immer wieder wird auch Schnee von den Grundstückseinfahrten auf die Straßen geworfen. Daher möchten wir nochmals über die Pflichten für Grundstückseigentümer informieren.
Straßenanlieger, an deren Seite der Gehweg verläuft, sind verpflichtet, diesen zu räumen. Falls auf keiner Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist, muss ein Streifen von 1 m Breite entlang des Grundstücks geräumt werden. Die Räumung muss werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr erfolgen und bei Bedarf mehrmals bis abends um 20.00 Uhr wiederholt werden.
Die Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger gilt auch für Gehwege, die vom gemeindlichen Winterdienst geräumt werden. Das heißt, der Anlieger hat nach wie vor die Verkehrssicherungspflicht und muss gegebenenfalls zwischendurch bahnen bzw. mit abstumpfenden Mitteln streuen.
Die Grundstücksanlieger sind gemäß der Streupflichtsatzung der Gemeinde für die Räumung ihres Gehwegs verantwortlich. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld und ist im Schadensfall haftbar.
Die Streupflichtsatzung können Sie auch über diesen Link abrufen.
Hinweis
Für die Müllentsorgung in Baienfurt ist das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Weitere informationen erhalten Sie hier.