Gemeinde Blankenheim

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Windpark Altdorfer Wald - Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 Abs. 1a BImSchG zur Feststellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von 11 Windenergieanlagen im Altdorfer Wald

Das Landratsamt hat hierzu folgendes mitgeteilt:
„Der Antrag auf Vorbescheid wird nach § 19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Es wird ein Anlagentyp beispielhaft genannt (Gesamthöhe 285 m), der Antrag ist jedoch typenoffen gestellt, d.h. auch eine ähnliche Anlage ist von der Entscheidung umfasst.
Bei diesem Standortvorbescheid sollen die Fragen der Raumordnung, der Landesplanung und des Bauplanungsrechts geklärt werden. Explizit ausgenommen ist die Prüfung der Auswirkungen. Es werden zu diesem Zeitpunkt weder naturschutzrechtliche noch bauordnungsrechtliche Vorschriften geprüft. Ebenso werden die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen (z. B. Schall) erst im Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG geprüft werden.“

Die Gemeinde kann zu den vorliegenden Unterlagen Stellung nehmen. Die Beratung hierüber ist für die Gemeinderatssitzung am 18.02.2025 vorgesehen.

Die vorliegenden Antragsunterlagen können im Rathaus Baienfurt im Zimmer 220 (Bauverwaltung), 2. OG, und hier auf der Homepage eingesehen werden.

Weitere Informationen

Hinweis

Für die Müllentsorgung in Baienfurt ist das Landratsamt Ravensburg zuständig.

Weitere informationen erhalten Sie hier.