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Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt hat am 10.11.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Altdorfer Ösch" in der Fassung vom 25.09.2020 als Satzung beschlossen.
Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Altdorfer Ösch" tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
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Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen der Gemeinde Baienfurt wurde am 10. November 2020 im Gemeinderat beschlossen.
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Die DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) informiert:
Am Montag, 14. September 2020 beginnt die neue Bauphase auf der Südbahn mit Schienenersatzverkehr zwischen Ravensburg und Friedrichshafen. In den frühen Morgenstunden kommt es noch zu Änderungen zwischen Ulm Hbf und Ravensburg.
Regional-Express (RE) 4203/4201 um 5.46 Uhr ab Ulm Hbf fällt während der Baumaßnahme bis Ravensburg (Ankunft 6.52 Uhr) aus. Als Ersatz fährt ca. 20 Minuten früher RE 33689, um den SEV Bus in Ravensburg in Richtung Friedrichshafen zu erreichen.
Alternativ besteht an Werktagen die Möglichkeit den Interregio-Express 33717 ab Ulm Hbf um 5.59 Uhr bis Ravensburg zu nutzen. Der Zug hält außer in Biberach (Riß) noch zusätzlich in Bad Schussenried und in Aulendorf. Aufgrund der Kurzfristigkeit können die Fahrpläne unter bahn.de, bob-fn.de sowie im DB Navigator erst am Freitag, 18. September angepasst werden. Die Zusatzhalte (Bad Schussenried ab 6.35 Uhr – Aulendorf ab 6.40 Uhr) wurden im Onlineflyer entsprechend ergänzt.
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Am: 28.03.2024 um 18:30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses
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Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt hat am 17.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstel-lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Seniorenwohnan-lage an der Niederbieger Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Aufstellungsbeschluss).
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt am 17.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Seniorenwohnanlage an der Niederbieger Straße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 02.10.2023 sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 02.10.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt (Auslegungsbeschluss).
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage an der Niederbieger Straße“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 02.10.2023 liegt in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 02.01.2024 öffentlich aus.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der hier veröffentlichten öffentlichen Bekanntmachung.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt hat in öffentlicher Sitzung am 19.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Köpfingen - Erweiterung III" und die örtlichen Bauvor-schriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) be-schlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegen-den Lageplan (maßstabslos) vom 06.09.2023 ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 444 (Teilfläche).
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Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2023 für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Dr. Berta-Braun-Platz" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 03.05.2023 be-schlossen ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB ab der förmlichen Beteili-gung durchzuführen, da Anpassungen bei den Festsetzungen zur Baugrenze, maximal zu-lässigen Grundfläche sowie Höhe (Gesamthöhe) der einzelnen Gebäude über NN vorge-nommen wurden. Aufgrund dieser Änderungen des vorhabenbezogenen Bebauungspla-nes ist eine erneute Auslegung erforderlich.
Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Dr. Berta-Braun-Platz“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Süden des Hauptortes Baienfurt und um-fasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 879 (Teilfläche), 280 (Teilfläche) und 289/10. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Hinweis
Für die Müllentsorgung in Baienfurt ist das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Weitere informationen erhalten Sie hier.