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Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt hat am 17.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstel-lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Seniorenwohnan-lage an der Niederbieger Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Aufstellungsbeschluss).
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt am 17.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Seniorenwohnanlage an der Niederbieger Straße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 02.10.2023 sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 02.10.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt (Auslegungsbeschluss).
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage an der Niederbieger Straße“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 02.10.2023 liegt in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 02.01.2024 öffentlich aus.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der hier veröffentlichten öffentlichen Bekanntmachung.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt hat in öffentlicher Sitzung am 19.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Köpfingen - Erweiterung III" und die örtlichen Bauvor-schriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) be-schlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegen-den Lageplan (maßstabslos) vom 06.09.2023 ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 444 (Teilfläche).
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Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2023 für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Dr. Berta-Braun-Platz" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 03.05.2023 be-schlossen ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB ab der förmlichen Beteili-gung durchzuführen, da Anpassungen bei den Festsetzungen zur Baugrenze, maximal zu-lässigen Grundfläche sowie Höhe (Gesamthöhe) der einzelnen Gebäude über NN vorge-nommen wurden. Aufgrund dieser Änderungen des vorhabenbezogenen Bebauungspla-nes ist eine erneute Auslegung erforderlich.
Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Dr. Berta-Braun-Platz“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Süden des Hauptortes Baienfurt und um-fasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 879 (Teilfläche), 280 (Teilfläche) und 289/10. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. -
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dem Bebauungsplan "Köpfingen - Erweiterung III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Bauge-setzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan (Stand 06.09.2023) dargestellt.
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Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage an der Niederbieger Straße“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 02.10.2023 sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 02.10.2023 liegen in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 02.01.2024 öffentlich aus.
Die öffentliche Bekanntmachung hierzu ist unter der Rubrik Rathaus & Politik - Bekanntmachungen abrufbar.
Hier geht es zu den Unterlagen. -
Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt hat am 17.10.2023 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29.09.2023 gebilligt und beschlossen, diesen erneut nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (Auslegungsbeschluss).
Der geänderte Bebauungsplanentwurf des Bebauungsplanes „Niederbiegen – Am Bahnhof, 2. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu liegt in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 01.12.2023 offentlich aus.
Die öffentliche Bekanntmachung hierzu ist unter der Rubrik Rathaus & Politik - Bekanntmachungen abrufbar.
Hier geht es zu den Unterlagen.
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2. Dialogveranstaltung zur Quartiersentwicklung auf dem ehemaligen Beton-Wolf-Areal - Ein neues Stück Baienfurt entsteht!
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Am Samstag, 14. Januar 2023 können Weihnachtsbäume kostenlos abgegeben werden.
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Liebe Kinder,
die Gemeinde bietet wieder ein tolles Ferienprogramm. Bitte meldet Euch rechtzeitig an im Rathaus, Bürgerbüro, Zimmer Nr. 129
Hinweis
Für die Müllentsorgung in Baienfurt ist das Landratsamt Ravensburg zuständig.
Weitere informationen erhalten Sie hier.