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Förderrichtlinie "Nachhaltig Bauen und Sanieren in der Gemeinde Baienfurt"

Als wichtiger Beitrag zum lokalen Klimaschutz, fördert die Gemeinde Baienfurt Maßnahmen zum nachhaltigen Bauen und Sanieren.
 
Die Antragsformulare zur Förderrichtlinie können im Baienfurter Rathaus angefordert, vor Ort abgeholt oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.
 
Die Gemeinde Baienfurt erkennt die globale Klimakrise als lokale Herausforderung an und möchte Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen proaktiv betreiben. Zudem möchte die Gemeinde Baienfurt ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels treibhausgasneutrales Baden-Württemberg 2040 leisten und verfolgt daher die Vision, spätestens bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu sein.
 
Da bürgerliches Engagement im Bereich nachhaltiges Bauen und Sanieren einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet, werden zukünftig seitens der Gemeinde Baienfurt Maßnahmen gefördert, die über das hinausgehen, was der Gesetzgeber im Baubereich vorgibt.
 
Hierbei geht es nicht um Ersetzung von Förderprogrammen des Bundes oder des Landes, sondern um einen zusätzlichen sogenannten „Klimabonus“ seitens der Gemeinde. Eine Kumulierung dieser Förderung mit anderen Förderprogrammen ist daher möglich, sofern die Förderprogramme dies zulassen. In Abhängigkeit der erzielten Gesamtpunktzahl kann bei Erfüllung der Voraussetzungen ein „Klimabonus“ in Höhe von 1.000 und 3.000 Euro gewährt werden.
 
Was wird gefördert:
 
Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie diverse Maßnahmen zu nachhaltigem Bauen und Sanieren an neu zu errichtenden oder bereits bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Förderrichtlinie „Nachhaltig Bauen und Sanieren in der Gemeinde Baienfurt“ ist bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich nachhaltiges Bauen und Sanieren nicht einen Königsweg, sondern viele Wege gibt, mit denen erhebliche Mengen an Treibhausgasen eingespart werden können.
 
Die einzelnen Maßnahmen stammen aus den folgenden Bereichen:
 
Wärmedämmung der Gebäudehülle, Zentralheizungen mit Solar, Holz oder Wärmepumpen, Maßnahmen zu Erneuerbaren Energien wie Photovoltaikanlagen in Verbindung mit einem Energiespeicher, Power-to-heat-Anwendungen, bei denen Wärme unter dem Einsatz von elektrischer Energie erzeugt wird oder auch sogenannte Power-to-mobile-Anwendungen wie beispielsweise Wallboxen. Daneben sind auch Maßnahmen zur Regenwassernutzung, Gründächer sowie die Verwendung von nachhaltigen Bau- und Dämmstoffen Bestandteil dieser Förderrichtlinie.
 
Ziel der Bezuschussung von Maßnahmen aus diesen Förderrichtlinien ist eine signifikante Reduzierung des Strom- und Wärmeverbrauchs von Wohn- und Nichtwohngebäuden in der Gemarkung Baienfurt.
 
Die Förderrichtlinie ist dabei in vielen Anforderungen und Voraussetzungen analog zu anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern gehalten. Der Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger, um einen „Klimabonus“ seitens der Gemeinde Baienfurt zu erhalten, ist daher relativ gering. Die geforderten Nachweise sind entweder gesetzlich vorgeschrieben oder werden für die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme wie beispielsweise BAFA ohnehin benötigt.
 
 
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann setzen Sie sich mit unserem Koordinator im Bereich Klimaschutz in Verbindung.
 
Kontaktdaten für die Antragstellung:
 
Gemeinde Baienfurt
Herr Florian Sascha Roth
Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung -
gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Marktplatz 1
88255 Baienfurt
Telefon: 0157-80661690
E-Mail: klima@b-gemeinden.de
Homepage: www.baienfurt.de/de/bauen-umwelt/allgemeines/kommunale-foerderprogramme

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