Gemeinde Blankenheim

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Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Baienfurt

Grundsteuerreform und Hebesatzsatzung ab dem 01.01.2025

Die Reform der Grundsteuer war notwendig geworden, weil die alte Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde. Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer.

Die Grundsteuermessbeträge wurden durch das Finanzamt aus den durch die Eigentümer abgegebenen Grundsteuerwerterklärungen ermittelt. Als Resultat ergingen neue Grundsteuermessbescheide, die zum 1.1.2025 Gültigkeit haben. Der Grundsteuermessbetrag wird multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Daraus ergibt sich dann die Grundsteuer die durch den Grundsteuerbescheid festgesetzt wird.

Die Gemeindeverwaltung Baienfurt hat, anhand der vorliegenden Daten vom Finanzamt und entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform, neue Hebesätze ermittelt und zum Beschluss vorgeschlagen. Unter Berücksichtigung der Änderungen (z.B. für Landwirtschaftliche Gebäude werden ab 2025 mit der Grundsteuer B festgesetzt) hat die Gemeinde damit das gleiche Gesamtaufkommen für das kommende Haushaltsjahr geplant. Die Überprüfung kann regelmäßig mit dem Transparenzregister des Landes Baden-Württemberg abgeglichen werden. Eine neue Auswertung und Anpassung für künftige Jahre bleibt dabei vorbehalten.

Der Hebesatz der Gemeinde Baienfurt wurde vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.10.2024 beschlossen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) beträgt demnach ab dem Jahr 2025: 400 % und der Hebesatz für die Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke) beträgt ab dem Jahr 2025: 220 %. Die Verwaltung plant die neuen Grundsteuerbescheide noch im Jahr 2024 zu versenden.

Dabei ist folgendes wichtig und die Kämmerei der Gemeinde Baienfurt bittet dies zu beachten:

Die Gemeinde ist an die durch das Finanzamt festgestellten Werte gebunden. Sollten bei der Berechnung des Grundsteuermessbetrages, dem Bodenrichtwert oder der Grundstücksgröße Fehler enthalten sein, müssten Sie ggf. gegen den/die Bescheide des Finanzamtes Einspruch einlegen. Die Gemeinde ihrerseits ist an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden und kann hiervon keine Ausnahme machen.
Einen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde wegen grundsätzlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer einzulegen macht deshalb keinen Sinn und wird von der Gemeinde grundsätzlich abgelehnt. Sollte der Widerspruch dennoch von Ihnen aufrechterhalten werden, muss die Gemeinde diesen an das Landratsamt Ravensburg zur kostenpflichtigen Entscheidung vorlegen.

Weitere Informationen, Links und Beispielsrechnungen finden Sie unter:
https://www.baienfurt.de/de/leben-familie/default-92002acff9

Im Folgenden ist die beschlossene Hebesatzsatzung der Gemeinde Baienfurt beigefügt.

 

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